Modalitäten Abrechnung über die Krankenkasse Die privaten Krankenversicherungen übernehmen, je nach Vertrag in der Regel die Kosten einer Therapie. Bitte fragen Sie bei Ihrem Versicherungspartner nach. Bedauerlicherweise kann die Behandlung in einer Privatpraxis nicht oder nur in Ausnahmefällen (z.B. wenn eine lange Wartezeit bei Vertragstherapeuten nicht zumutbar ist), im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens, mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Paartherapie und Coaching gehören nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen. Vorteile als Selbstzahler Es gibt keine monatelange Wartezeiten. Es sind keine langwierigen Gutachten und Konsultation eines Vertrauensarztes (Psychiaters) zur Kostenübernahme notwendig. Eine Annahme ist auch dann möglich, wenn Sie als Kassenpatient/in nach beendeter oder abgebrochener Therapie in der 2-jährigen Sperrfrist sind. Sie selbst bestimmen die Dauer und die Frequenz der Beratung/Begleitung (nach Aufklärung und Empfehlungsaussprache). Honorare für psychotherapeutische Behandlung können als sog. “Sonderausgaben” in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Nach einem Entscheid des Finanzgerichtes Münster (Az: 3 K 2845/02E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als “außergewöhnliche Belastungen” anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt werden. Beruflich bedingtes Coaching kann als Werbungskosten geltend gemacht werden. Kosten Prinzipiell ist eine Barzahlung nach jeder Sitzung üblich. Ein rechtzeitiges Absagen des Termins hat in der Regel mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn zu erfolgen, andernfalls wird dieser in Rechnung gestellt. Schweigepflicht Ihr gesprochenes Wort, Ihre Daten und Dokumente unterliegen selbstverständlich der gesetzlichen Schweigepflicht (§203 StGB) bzw. dem Datenschutz und es werden auch keine Berichte an Krankenkassen/Versicherungsträger weitergegeben. Phone 09197 235635 Mobile 01525 3673657